Allgemeines zur „BOS“
Die Berufsoberschule ist eine Vollzeitschule. Sie führt Schüler und Schülerinnen, die einen mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, zum Fachabitur oder Abitur, das zum Studium an der Fachhochschule oder an der Universität berechtigt.
Schüler, die ihren mittleren Schulabschluss im Rahmen der Berufsausbildung erworben haben, weisen trotz vertiefter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten erfahrungsgemäß besonders in den Abschlussprüfungsfächern Defizite auf. Ihnen wird daher der freiwillige Besuch der Vorklasse (Jahrgangsstufe 11) empfohlen.
Am Ende der Klasse 12 können die Schüler der Berufsoberschule die Fachhochschulreifeprüfung ablegen und damit das Fachabitur erwerben und sich dann entscheiden, ob sie ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen oder in die Klasse 13 aufsteigen, die zur fachgebundenen oder zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und damit zur Universität führt.
Die Berufsoberschüler der 12. Jahrgangsstufe erhalten eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Eine Wahl der Ausbildungsrichtung an der BOS ist nicht möglich. Durch den Ausbildungsberuf ist die Ausbildungsrichtung vorbestimmt.
An der Staatlichen Berufsoberschule Pfarrkirchen werden derzeit die Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft geführt.
Stundentafel
Pflichtfächer | Stundenzahl pro Unterrichtswoche | ||
---|---|---|---|
Vorklasse | 12. Klasse | 13. Klasse | |
Religionslehre bzw. Ethik | 1 | 2 | 1 |
Deutsch | 8 | 4 | 5 |
Englisch | 8 | 4 | 5 |
Geschichte | – | – | – |
Sozialkunde | – | 2 | – |
Geschichte/Sozialkunde | 2 | – | 2 |
Mathematik | 8 | 4 | 5 |
Sport | – | 2 | – |
Profilbereich | 6 | 13 | 10 |
Wahlpflichtbereich | – | 22 | 44,5 |
2 nicht einbringungsfähig (§ 35 Abs. 4)
4 Wegen des geringen Umfangs kann ein weiteres Wahlfach hinzugewählt werden.
5 Davon 2 Wochenstunden gestaltet als Seminar (§ 17), die im Falle von § 17 Abs. 3 entfallen.
Aufnahmevorausssetzungen für die Vorklasse der BOS
Schüler, die Ihren mittleren Schulabschluss im Rahmen der Berufsausbildung erworben haben, weisen trotz vertiefter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten erfahrungsgemäß besonders in den Abschlussprüfungsfächern Defizite auf. Ihnen wird daher der freiwillige Besuch der Vorklasse der Berufsoberschule empfohlen, sofern sie die Aufnahmevoraussetzungen wie bei der BOS 12 dargestellt erfüllen. In die Vorklasse können auch Schüler aufgenommen werden, die ihren Mittleren Schulabschluss über den M-Zug der Hauptschule oder an der Wirtschaftsschule (ohne Mathematik) erworben haben. Wer einen erfolgreichen Hauptschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in sämtlichen Fächern mindestens die Note 4 erzielt hat oder die Note 5 in höchstens einem Fach durch mindestens die Note 2 in einem anderen Fach oder mindestens die Note 3 in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden kann. Bei erfolgreichem Abschluss der Vorklasse wird der Mittlere Schulabschluss erworben. Die endgültige Aufnahme in die Berufsoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert. Wer in allen Fächern im Jahreszeugnis der Vorklasse mindestens die Note 3 (mindestens 7 Punkte) erzielt, unterliegt in der Jahrgangsstufe 12 nicht der Probezeit.
Aufnahmevoraussetzungen für die Jahrgangsstufe 12 der BOS
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der BOS setzt eine für die Ausbildungsrichtung Technik bzw. Wirtschaft einschlägige Berufsausbildung, den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses sowie die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule voraus.
Die notwendige berufliche Vorbildung besitzt, wer
- eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen,
- eine schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung abgeschlossen hat oder
- eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung aufweist.
Der mittlere Schulabschluss wird durch eines der nachfolgenden Zeugnisse nachgewiesen: Oberstufenreife des Gymnasiums, Abschlusszeugnis einer Realschule, Abschlusszeugnis einer Wirtschaftsschule, Zeugnis über den Abschluss des freiwilligen 10. Schuljahres der Hauptschule, Fachschulreifezeugnis (z. B. Berufsaufbauschule), Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi), mittlerer Schulabschluss der Berufsschule.
Die Eignung ist gegeben bei
- Vorliegen einer Vorrückungserlaubnis in die 11. Klasse des Gymnasiums oder
- einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird aufgenommen, wenn er
- die Vorstufe oder Vorklasse erfolgreich besucht hat oder
- eine Eignungsprüfung erfolgreich bestanden hat. Die Eignungsprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik
Wer keine Note im Fach Mathematik, Englisch oder Deutsch nachweist, muss eine Eignungsprüfung (D, E, M) ablegen.
Links zu Informationen über die Eignungsprüfung finden Sie unter Links